Das Thema „Krankenkassen“ ist nicht immer ganz einfach nachzuvollziehen. Deshalb möchte ich versuchen, Ihnen mit den folgenden Zeilen und Rubriken die eine oder andere Frage, die sich aus meiner Behandlung ergeben mag, zu beantworten.
Allgemeine Informationen
Bitte klären Sie im Vorfeld ab, in welcher Höhe sich Ihre Krankenkasse an den entstehenden Kosten beteiligt und prüfen Sie darüber hinaus Ihren Versicherungsvertrag auf Klauseln, die Ihre Heilmittelkosten begrenzen oder anderweitig einschränken.
Die Praxis „Hirschberg-Move and Function“rechnet nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab ( GebüH ). Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612, Abs. 2). In diesem Fall das GebüH, Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Buchung und Absage von Terminen
Sollten Sie aus verschiedenen Gründen einen Termin nicht einhalten können, geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid (bis 24 Std. vor Ihrem Termin). Wir haben somit die Möglichkeit Ihren Termin an einen anderen Patienten zu vermitteln. Bitte haben Sie Verständnis, das wir uns vorbehalten bei kurzfristiger Absage den Termin in Rechnung zu stellen.